Speziell für Krankenhausträger, Klinikgruppen und Klinikgeschäftsführungen

Ein Krankenhaus zu führen ist das eine —
den Overhead rechtssicher zu managen das andere.

DRG-Abrechnungsstreitigkeiten mit dem MDK, KRITIS-Anforderungen an die IT-Infrastruktur, Pflegepersonaluntergrenzen nach PpUGV, Chefarztvertragsgestaltung, Gemeinnützigkeitsrecht für freigemeinnützige Träger und die laufende Krankenhausreform — jedes Krankenhaus trägt diese Overheadkosten allein, obwohl sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Strukturen unter allen Trägern stark ähneln. Das Krankenhaus Partnerportal bündelt diese Bedarfe im Netzwerk.

Was die Krankenhauswirtschaft heute bewegt

Operative Realitäten für Krankenhausbetreiber in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Die wirtschaftliche Führung eines Krankenhauses ist durch ein dichtes Geflecht aus Sozialrecht, Krankenhausfinanzierungsrecht, Tarifrecht und IT-Regulatorik geprägt, das von jedem Träger einzeln und ohne strukturelle Bündelungsmöglichkeit bewältigt werden muss.

DRG-Abrechnung, MDK-Prüfungen und KHEntgG

Die Abrechnung stationärer Leistungen nach dem DRG-System ist fehleranfällig und permanent Gegenstand von MDK-Prüfverfahren. Unterkodierungen kosten Erlöse, Überkodierungen lösen Rückforderungen aus. Spezialisierte Krankenhausrechtskanzleien und DRG-Beratungen sind teuer; ohne Rahmenvertrag werden sie von einzelnen Krankenhäusern selten strukturiert eingekauft. Gleichzeitig verschärft die laufende Krankenhausreform die Anforderungen an Leistungsgruppen und Versorgungsstufen.

KRITIS-Pflichten und Cyber-Sicherheit im Krankenhaus

Krankenhäuser ab einer definierten Versorgungskapazität gelten als KRITIS-Betreiber und unterliegen den Anforderungen des BSI-Gesetzes: Nachweispflichten, Meldepflichten bei Cyberangriffen, IT-Sicherheitsaudits. Die Umsetzung der KRITIS-Anforderungen und die Absicherung von Krankenhausinformationssystemen gegen Ransomware und Datenverlust ist kostenintensiv und erfordert spezialisierte IT-Dienstleister, die Krankenhausumgebungen kennen.

Pflegepersonaluntergrenzen und Tarifrecht

Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung PpUGV schreibt Mindestbesetzungen für Pflegebereiche vor. Unterschreitungen führen zu Erlösabschlägen. Gleichzeitig sind Pflegeberufe am Arbeitsmarkt knapp. Das Tarifrecht für Krankenhäuser ist komplex: TVöD, AVR Caritas, AVR Diakonie, Haustarifverträge — jede Trägerstruktur bringt eigene Anforderungen. Spezialisten für Krankenhausarbeitsrecht und HR-Strategien sind für einzelne Häuser schwer zu sichern.

Gemeinnützigkeitsrecht und steuerliche Sonderregelungen

Freigemeinnützige Krankenhausträger — kirchliche, Wohlfahrtsverbands- und sonstige gemeinnützige Träger — unterliegen den Anforderungen des §67 AO und der Gemeinnützigkeitspraxis der Finanzbehörden. Die Abgrenzung zwischen zweckbetrieblichen und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die umsatzsteuerliche Behandlung medizinischer Leistungen nach §4 UStG und die steuerliche Gestaltung von Kooperationen mit anderen Leistungserbringern erfordern hochspezialisierte Steuerberatung.

KHZG-Digitalisierung, ePA und Telematikinfrastruktur

Das Krankenhauszukunftsgesetz KHZG hat Digitalisierungspflichten und Investitionsförderung kombiniert. Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur TI der gematik, die Einführung der elektronischen Patientenakte ePA und die DSGVO-konforme Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO erfordern spezialisierte IT- und Rechtspartner, die Krankenhausumgebungen kennen — Generalisten können diese Anforderungen nicht vollständig erfüllen.

Haftungsrecht und Behandlungsfehler-Management

Behandlungsfehlervorwürfe und die zivilrechtliche Haftung des Krankenhausträgers sind operative Dauerrisiken. Die Abwehr von Haftungsansprüchen, die Gestaltung von Chefarztverträgen mit Liquidationsrecht, die D&O-Versicherung der Geschäftsführung und die Betriebshaftpflicht erfordern spezialisierte Versicherungs- und Rechtspartner, die die spezifische Risikostruktur eines Krankenhauses kennen.

Was das Netzwerk konkret liefert

Konditionen, die ein einzelnes Krankenhaus am Markt nicht verhandeln kann.

Das Netzwerk bündelt den Overhead-Bedarf von Krankenhausbetreibern und verschafft Zugänge zu spezialisierten Partnern und Rahmenkonditionen, die für ein einzelnes Haus strukturell nicht erreichbar wären.

Krankenhausrecht und DRG-Beratung

Geprüfte Kanzleien mit nachweisbarer Spezialisierung auf Krankenhausrecht, KHEntgG, DRG-Kodierberatung und MDK-Abwehrmandate zu Netzwerkkonditionen. Eilverfahren und Rückforderungsabwehr werden effizienter bearbeitet als bei ungebundenen Einzelmandaten.

KRITIS-IT und Cyber-Sicherheit

Netzwerkkonditionen bei KRITIS-zertifizierten IT-Dienstleistern, Cyber-Versicherungen für Krankenhäuser und IT-Sicherheitsaudits nach BSI-Standard. Die geprüften Anbieter kennen Krankenhausinformationssysteme, DSGVO-Gesundheitsdaten und Telematikinfrastruktur aus eigener Praxis.

Krankenhausarbeitsrecht und HR

Zugang zu Arbeitsrechtskanzleien mit belegter Praxis im Krankenhaustarifrecht — TVöD, AVR, Haustarifverträge, Chefarztverträge und Pflegepersonaluntergrenzen-Compliance. HR-Software-Netzwerkkonditionen für Dienstplanung und Pflegepersonalmanagement.

Steuerberatung für Krankenhausträger

Netzwerkkonditionen bei Steuerberatern mit belegter Spezialisierung auf gemeinnützige Krankenhausträger, §67 AO, umsatzsteuerliche Behandlung medizinischer Leistungen und steuerliche Gestaltung von Klinikkooperationen und MVZ-Strukturen.

Digitalisierung, ePA und TI-Anbindung

Netzwerkkonditionen bei IT-Dienstleistern mit belegter Praxis in KHZG-Projekten, Telematikinfrastruktur-Anbindung, ePA-Implementierung und DSGVO-konformer Gesundheitsdatenverarbeitung. Keine Generalisten — nur Anbieter mit dokumentierter Krankenhauskompetenz.

Haftpflicht, D&O und Betriebsversicherungen

Netzwerkkonditionen bei Versicherungspartnern mit belegter Spezialisierung auf Behandlungsfehler-Haftpflicht, D&O für Krankenhausgeschäftsführungen, Cyber-Policen für KRITIS-Betreiber und Betriebshaftpflicht für Klinikbetriebe jeder Trägergröße.

Alle Leistungsbereiche

8 Bereiche. Ein Netzwerk.

Krankenhausrecht & DRG

MDK-Abwehr, KHEntgG

KRITIS & Cyber

BSI, Ransomware-Schutz

Arbeitsrecht & HR

TVöD, AVR, PpUGV

Steuerberatung

§67 AO, Gemeinnützigkeit

Digitalisierung & ePA

KHZG, Telematik TI

Versicherungen

Haftpflicht, D&O, Cyber

Weiterbildung

Führung, Recht, IT

Netzwerk & Kooperationen

DACH, Träger

Geprüfte Partnerunternehmen

Partner, die die Krankenhauswirtschaft verstehen.

Alle Partnerunternehmen sind nach ihrer nachweisbaren Spezialisierung auf die operative Unterstützung von Krankenhausbetreibern ausgewählt. Kein Generalist — nur dokumentierte Krankenhausbranchenkompetenz.

Krankenhausrecht & DRGKRITIS & IT-SicherheitArbeitsrecht & TarifrechtSteuerberatung GesundheitVersicherungen KlinikDigitalisierung & ePA

Sie bieten Dienstleistungen für Krankenhäuser oder Klinikgruppen an? Partner werden

Freiwillige Förderschaft

Förderer werden. Ohne Verpflichtung.

Die Förderschaft ist freiwillig. Keine Pflichtbeiträge. Keine Vertragsbindung. Kein Verband.

Was Förderunternehmen erhalten

  • Gebündelte Konditionen bei Krankenhausrechtskanzleien und DRG-Kodierberatung
  • KRITIS-konforme IT-Dienstleister und Cyber-Versicherungen zu Netzwerkkonditionen
  • Arbeitsrechtskanzleien mit Krankenhaustarifrecht-Spezialisierung (TVöD, AVR, Chefarztverträge)
  • Steuerberatung mit Schwerpunkt gemeinnützige Träger §67 AO und medizinische Umsatzsteuer §4 UStG
  • IT-Partner für KHZG-Digitalisierung, Telematikinfrastruktur und ePA-Implementierung
  • Versicherungspartner für Behandlungsfehler-Haftpflicht, D&O und KRITIS-Cyber
  • HR-Software und Recruiting für Pflege, Ärzteschaft und Krankenhausverwaltung
  • Direkter Austausch mit anderen Krankenhausträgern und Klinikgeschäftsführungen

Die Förderschaft ist freiwillig und jederzeit beendbar.

Contact Us

Was Förderunternehmen aus der Krankenhauswirtschaft berichten.

„ MDK-Prüfverfahren sind für uns Dauerbetrieb. Bei welchem DRG-Streitwert lohnt sich die Beauftragung einer Spezialkanzlei? Als Einzelhaus können wir das nicht sinnvoll kalkulieren. Über das Netzwerk haben wir jetzt eine Krankenhausrechtskanzlei mit Rahmenvereinbarung — und wissen, dass wir bei Rückforderungen nicht erst drei Kanzleien anfragen müssen. "

Dr. Andreas Schubert

Kaufmännischer Direktor

Kreiskrankenhaus, Nordrhein-Westfalen

„ Nach einem Ransomware-Angriff auf ein Nachbarkrankenhaus haben wir unsere KRITIS-Situation neu bewertet. Wir erfüllten die BSI-Nachweispflichten formal — aber die tatsächliche Angriffsresilienz unserer KIS-Infrastruktur war eine andere Frage. Das Netzwerk hat uns mit einem IT-Dienstleister verbunden, der Krankenhausinformationssysteme aus eigener Projekterfahrung kennt. Das ist ein anderes Gespräch als mit einem allgemeinen IT-Sicherheitsanbieter. "

Sabine Hoffmann

Geschäftsführerin

Fachklinik, Bayern

„ Die AVR-Tarifstruktur unseres kirchlichen Trägers und die gleichzeitige Einhaltung der PpUGV-Mindestbesetzungen sind zwei Anforderungen, die sich in der Praxis manchmal widersprechen. Ein allgemeiner Arbeitsrechtler versteht entweder Kirchenrecht oder Krankenhausrecht — selten beides. Über das Netzwerk haben wir eine Kanzlei gefunden, die beides tatsächlich beherrscht. "

Thomas Becker

Personalleiter

Caritas-Klinikum, Baden-Württemberg

Das Netzwerk

Ein Netzwerk für Menschen, die Krankenhäuser als Unternehmen führen.

Das Krankenhaus Partnerportal ist ein Förder- und Partnernetzwerk für Krankenhausträger, Klinikgruppen, Universitätsklinika und Fachkliniken in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Es richtet sich ausschließlich an Geschäftsführungen, kaufmännische Direktoren und Leitungspersonen, die Krankenhäuser als Betrieb verantworten — nicht an medizinisches Personal, Patienten oder Zulieferer medizinischer Produkte.

Das Netzwerk ist kein Verband, keine Beratungsgesellschaft und keine Interessensvertretung gegenüber Kostenträgern oder politischen Instanzen. Es gibt keine Pflichtbeiträge und keine Vertragsbindung. Was es gibt: gebündelte Konditionen bei Overheadkosten und Zugang zu geprüften Partnern, die die operative, rechtliche und wirtschaftliche Realität eines Krankenhausbetriebs aus eigener Praxis kennen.

Wer die Arbeit des Netzwerks für wertvoll hält, kann sich als Förderer engagieren — freiwillig und jederzeit beendbar.

Netzwerk kennenlernen
Kaufmännische Leitungsebene eines Krankenhauses in einer strategischen Besprechung

Jedes Krankenhaus trägt Overheadkosten — alleine oder im Netzwerk.

Nach Ihrer Anfrage prüfen wir, welche Leistungsbereiche für Ihre Einrichtung relevant sind, und melden uns innerhalb von zwei Werktagen. Kein Verkaufsgespräch. Keine Verpflichtung.